Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Bereits mit der Übergabe der Artikel gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, unabhängig von der Art des Artikels (Rock, Kleid, Hose…) oder der Textilie (Wäsche, Leder und Wildleder, Vorhänge, Teppiche, Sneakers, Einrichtungstextilien…).
  • Unsere Leistungen sind vollständig bei der Abgabe der anvertrauten Artikel zu bezahlen.
  • Die Artikel werden nur gegen Vorlage des Kassenbons (auf Papier oder digital) herausgegeben.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir engagieren uns für eine professionelle Textilreinigung mit modernsten Methoden. Die uns anvertrauten Artikel werden mit grösster Sorgfalt behandelt.

HAFTPFLICHT

  1. Das Textilpflegeunternehmen ist von jeder Haftpflicht befreit, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung tritt nur ein, wenn der Artikel der im Pflegeetikett vorgegebenen Behandlung standhält. Bei fehlendem Pflegeetikett lehnen wir ausdrücklich jede Haftung ab.
  2. Die Notwendigkeit einer besonderen Behandlung muss offensichtlich sein, vor allem bei leicht erkennbaren heiklen Eigenschaften der Textilien, oder bei Verschmutzungen, die eine besondere Behandlung erfordern. Das Pflegesymbol und/oder die Pflegeangabe auf dem Pflegeetikett sind entscheidend für die Behandlung der Textilien.
  3. Trotz einer einfachen Fachkontrolle bei Erhalt der Artikel können wir nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf nicht identifizierbare Eigenschaften, nicht erkennbare Mängel oder Abnutzung zurückzuführen sind wie: Unzureichende Gewebe- oder Nahtfestigkeit, schlechte Farb- oder Druckqualität, Kugelschreiber im Futter, bereits bestehende Mängel, Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reissverschlüssen, Schulterpolstern, Verzierungen… oder, wenn das Pflegeetikett fehlerhaft ist. Eine Haftung für eine Schrumpfung oder Farbveränderung innerhalb der üblichen Toleranzen ist ausgeschlossen.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, Artikel abzulehnen, die einer Behandlung möglicherweise nicht standhalten (die Artikel werden in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben), oder diese anzunehmen, unter schriftlichen Vorbehalten, entweder auf dem Kassenticket bei deren Abgabe oder durch spätere schriftliche Benachrichtigung vor der Behandlung des Artikels.
  5. Mit der Abgabe der Artikel stimmt der Kunde automatisch allen Vorbehalten auf dem Ticket vollumfänglich zu.
  6. Die Unterschrift des Kunden kann bei der Abgabe zusätzlich auf dem Ticket verlangt werden.
  7. Eine Erfolgsgarantie der durch das Unternehmen erbrachten Leistung ist ausgeschlossen. Der Reinigungspreis ist in jedem Fall fällig.

RÜCKGABE

  1. Wir bemühen uns nach Kräften, die bei der Abgabe in der Filiale vereinbarte Lieferfrist einzuhalten und den Kunden gemäss seinen Optionen per SMS oder E-Mail zu benachrichtigen. Verspätungen geben indessen kein Recht auf Entschädigung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den Kunden zu kontaktieren, um die Verfügbarkeit des Artikels nach der Behandlung zu bestätigen.
  2. Die Artikel müssen innerhalb einer Frist von maximal drei Monaten nach der Abgabe abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann das Unternehmen Lagerkosten von CHF 5.- pro Tag verlangen oder über die Artikel verfügen, ohne den Kunden entschädigen zu müssen.
  3. Wenn der Reinigungsauftrag nicht ausgeführt werden kann, werden die Artikel unbehandelt zurückgegeben. Der Preis der Leistung wird vom Kunden nicht geschuldet.
  4. Die auf dem Kassenticket angegebene Anzahl und Art der Stücke ist massgebend für die Rückgabe der anvertrauten Artikel.
  5. Ein Artikel, der infolge einer Reklamation zu einer Entschädigung geführt hat, geht in den Besitz des Unternehmens über. Es erfolgt daher keine Rückgabe des Artikels.

REKLAMATION

  1. Reklamationen müssen unverzüglich und schriftlich erfolgen, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Artikel und unter Vorlage des Tickets.
  2. Die Reklamationen werden nur angenommen, wenn der Artikel noch das Markierungsticket trägt und nicht getragen oder gebraucht wurde.
  3. Im Rahmen des Service Wäsche nach Kilo wird keine Reklamation akzeptiert für Verlust oder Beschädigung.
  4. Die Reklamationen werden durch unseren Kundendienst in Genf eingehend geprüft und führen zu einer begründeten Stellungnahme.
  5. Bei Beschädigung oder Verlust eines Ensembles oder eines Teils davon (Anzug, Kostüm, Bettwäschegarnitur…) kann das Ensemble nur dann entschädigt werden, wenn alle Teile zur Behandlung gegeben wurden. Andernfalls wird nur das anvertraute Stück entschädigt.
  6. Kann ein Artikel nicht zurückgegeben werden (bei Verlust, Diebstahl, Feuer…) gilt das Unternehmen als verantwortlich. Es ist demnach haftbar, sofern es nicht nachweisen kann, dass es keinen Fehler begangen hat und der Verlust auf eine fremde Ursache zurückzuführen ist, die es nicht vorhersehen konnte. Es wird von einem Verlust ausgegangen, wenn der Artikel nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Abgabe zurückgegeben wurde. Das Datum auf dem Kassenticket (Abgabedatum) ist massgebend.

LEDER UND WILDLEDER

Diese Artikel sind fast nie mit einem Pflegeetikett versehen. Trotz äusserst sorgfältiger Behandlung dieser Artikel kann das Unternehmen jedoch manchmal Folgendes nicht immer verhindern:

  • Geringfügige Schrumpfung, leichter Verlust der Geschmeidigkeit, Farbveränderungen.
  • Aufdecken von versteckten Mängeln, die von der Fabrikation stammen (Dehnungsstreifen, parasitäre Läsionen, Narben…).
  • Unvorhersehbare und wenig bekannte Phänomene (Polymerisation von Fetten) oder unvermeidbare Phänomene (Verblassen von Pastelltönen).

BETRAG DER ENTSCHÄDIGUNG

1. In der Schweiz sind Schäden in der Textilpflege nicht versicherbar (VTS-Verband Textilpflege Schweiz).

Im Falle eines Schadens oder Verlustes eines Artikels, für den wir haftbar sind, wird die Höhe der Entschädigung auf der Grundlage des Kaufpreises des Artikels (Kaufbeleg obligatorisch) berechnet, auf den ein Abschlag je nach Alter und Zustand des Artikels anhand der gültigen Zeitwerttabelle des VTS angewendet wird. Eine Entschädigung des Neuwerts des Artikels ist ausgeschlossen.

Die Höhe der Entschädigung beträgt maximal:

  • Einzelartikel (Textilien aller Art, ausser Wäsche pro Kilo, Leder und Wildleder, Einrichtung, Teppiche, Vorhänge, Sneakers): CHF 300.-
  • Paar Sneakers: CHF 300.-
  • Vorhänge: CHF 250.- pro Einheit
  • Anzüge aus zwei oder mehr Teilen: CHF 500.- pro Anzug
  • Hochwertige Artikel (Kaufpreis des Artikels oder Ensembles über CHF 800.-): CHF 500.- pro Artikel oder Ensemble

Jede Entschädigung in natura ist ausgeschlossen.

2. Es ist Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss jedes anderen Rechts. Wird keine Einigung gefunden, so empfehlen wir Ihnen, den Fall zur Begutachtung und Schiedsgerichtsbarkeit den paritätischen Organen für die Streitliquidation des VST vorzulegen.

Kontakt Kundendienst Baechler Textilpflege
E-Mail: info@baechler-teinturiers.ch
Tel.: 022 869 24 00 (Mo-Fr 8h-16h)

Kontakt VTS
VTS-Verband Textilpflege Schweiz
Seilerstrasse 22, Postfach, 3001 Bern
E-Mail: office@textilpflege.ch
Tel.: 031 310 20 30

ERGÄNZUNG ZU DEN AGB:
EINSATZBEDINGUNGEN DES PRESTIGE-PROGRAMMES

Die Einsatzbedingungen des PRESTIGE-Programmes sind eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baechler, die weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit haben.

Mit der PRESTIGE-Karte haben Sie Anspruch auf nachstehende Vorteile:

  • Eine kostenlose Textil-Schutzhülle für den geschützten Transport Ihrer Kleidung
    • 10% Rabatt auf alle Dienstleistungen (Kauf der PRESTIGE-Karte und Abonnemente ausgeschlossen).
    • SMS oder E-Mail-Benachrichtigung wann die Artikel abholbereit sind
    • Möglichkeit einen beliebigen Prepaid Saldo auf die PRESTIGE-Karte zu laden (Mindestbetrag CHF 50.-).
    • Nutzung der Abonnementangebote unter folgenden Bedingungen: Die Abonnemente sind 1 Jahr lang gültig und können von der Person Ihrer Wahl genutzt werden. Die Abonnemente werden weder rückgängig gemacht, noch zurückerstattet (ist der Saldo des Abonnements im Laufe des Jahres nicht aufgebraucht, geht der Restbetrag verloren) und sind nicht übertragbar.
  1. Die PRESTIGE-Karte wird im Rahmen der Reinigungs- und Pflegeleistungen für Kleidung bei BAECHLER in der Schweiz akzeptiert (außer Kauf der Karte selbst, Hemdenpauschalen, verschiedene Pauschalen, Stundentarife, Wäscherei, Sneakers, Teppiche, Heimtextilien, Leder, Wildleder, Pelz und Änderungsdienst).
  2. Um von den Vorteilen des PRESTIGE-Programmes zu profitieren füllen Sie einfach das Anmeldeformular aus, das in jeder Baechler-Filiale aufliegt, und bezahlen den jährlichen Pauschalbetrag von CHF 25.- direkt vor Ort. Die Karte wird direkt im Geschäft ausgestellt und ist per sofort gültig!
  3. Die PRESTIGE-Vergünstigungen können ausschliesslich unter Vorzeigen der PRESTIGE-Karte bei jedem Zahlungsvorgang angewendet werden.
  4. Baechler behält sich das Recht vor, die Karte und ihre Nutzungsmodalitäten jederzeit zu ändern. In Anlehnung an das Datenschutzgesetz (DSG) vom 19. Juni 1992 wird der Karteninhaber darüber informiert, dass seine Angaben auf dem Anmeldeformular für die Bearbeitung und die Aushändigung der Karte zwingend erforderlich sind. Der Karteninhaber wird darüber informiert, dass er das Recht hat, die ihn betreffenden Informationen einzusehen und zu ändern. Dieses Recht kann er auf dem Postweg an nachstehende Adresse wahrnehmen: Baechler Teinturiers SA, Avenue Vibert 38, 1212 Grand-Lancy; oder per E-Mail unter info@baechler-teinturiers.ch
  5. Verlängerung der Karte: Die Karte ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Bei Ablauf der Karte (Datum auf der Rückseite der Karte ersichtlich) genügt es, im Geschäft eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zu beantragen und die Jahrespauschale von CHF 25.- zu bezahlen. Die gleiche Karte wird behalten, ihre Gültigkeit wird lediglich entsprechend um ein Jahr verlängert.
  6. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, über den Verlust oder Diebstahl seiner Karte zu informieren
  7. Adressänderung: Im Interesse der weiteren Nutzung der mit der Karte verbundenen Vergünstigungen ist der Karteninhaber verpflichtet, allfällige Änderung seiner Anschrift und/oder seines Namens bekanntzugeben.